Aktuell​es

Informationen ​des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft

Aktualisierung zur Bekanntmachung des MLEUV 
Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) vom 21. Mai 2025 wurde mitgeteilt, dass die sogenannte Sommerschonzeit in begrenztem Umfang aufgehoben wird. 


Wichtig:
Die Allgemeinverfügung tritt erst ab dem 5. Juni 2025 in Kraft, da ihre Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg voraussichtlich erst am 4. Juni 2025 erfolgt.Bis dahin – also bis einschließlich 4. Juni 2025 – gelten weiterhin die regulären Jagd- und Schonzeiten gemäß der Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz.

Bekanntmachung

des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 
vom 21. Mai 2025 
zur Aufhebung der Schonzeit für Schalenwild im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli 2025 auf wildschadensgefährdeten landwirtschaftlichen Ackerkulturen

Bekanntmachung hier als PDF zum Download

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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
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Informationen des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V.

Neuer Rechtsschutz für Mitglieder tritt in Kraft


Mehr Sicherheit und deutlich verbesserte Absicherung für unsere Mitglieder: Neue umfassende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

(Michendorf, 11. April 2025) Der Landesjagdverband Brandenburg hat zum 1. April 2025 einen neuen, deutlich erweiterten Rahmenvertrag zur Rechtsschutzversicherung mit der ERGO Versicherung abgeschlossen. Hintergrund ist die unzureichende Abdeckung der bisherigen Versicherung sowie eine spürbar gestiegene Zahl an Anfragen unserer Mitglieder zu rechtlichen Themen. Mit dem neuen Vertrag erhalten alle Mitglieder ab sofort eine deutlich verbesserte Absicherung, die gezielt auf die Bedürfnisse von Jägerinnen und Jägern sowie Waffenbesitzerinnen und -besitzern ausgerichtet ist.

Folgende Leistungsarten sind im Versicherungsschutz enthalten:

  • Privat-Schadenersatz-Rechtsschutz (inkl. Wildschaden-Rechtsschutz)
  • Privat-Vertrags-Rechtsschutz
  • Privat-Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Privat-Verwaltungs-Rechtsschutz (z.B. bei Erteilung, Versagung oder Einziehung von Jagdschein oder Waffenbesitzkarte)
  • Privat-Straf-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Privat-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Versicherungsumfang im Überblick:

  • Versicherungssumme: 2.000.000 EUR je Rechtsschutzfall
  • Strafkautionen: bis zu 200.000 EUR als zinsloses Darlehen
  • Selbstbeteiligung: 250 EUR je Fall

Wichtig:

Alle Mitglieder sind automatisch mitversichert – es sei denn, es liegt eine Kündigung zum Jahresende vor. Schadenmeldungen sind ausschließlich über die Geschäftsstelle des LJVB vorzunehmen. Mit dieser umfassenden Neuregelung wollen wir den gestiegenen Anforderungen im jagdlichen Umfeld Rechnung tragen und unseren Mitgliedern einen starken und verlässlichen rechtlichen Rückhalt bieten. Für Fragen rund um die neue Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.


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